Ich arbeite als Webdesigner und -entwickler in einer Werbeagentur, bin dort Vollzeit angestellt. Jetzt benötige ich ein neues Notebook, welches ich privat und beruflich verwende. Kann ich das in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen?
Was ich bis jetzt herausgefunden habe: is zu 60% des Kaufpreises können in 3 bzw. 4 Jahren von der Steuer abgesetzt werden.
Meine Fragen dazu: Ich dachte das geht nur wenn ich selbstständig bin? Sind es nun 3 oder 4 Jahre? 60% vom Kaufpreis inkl. Steuer? Wer bestätigt mir das? Kann mir ja nicht das Notebook kaufen und dann wird das abgelehnt.
danke |