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Verfasst von: Stricker A. am 29.11.2011 13:59
 


THEMA:  Notebook-Kauf – Arbeitnehmerveranlagung?

Ich arbeite als Webdesigner und -entwickler in einer Werbeagentur, bin dort Vollzeit angestellt. Jetzt benötige ich ein neues Notebook, welches ich privat und beruflich verwende. Kann ich das in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen?

Was ich bis jetzt herausgefunden habe:
is zu 60% des Kaufpreises können in 3 bzw. 4 Jahren von der Steuer abgesetzt werden.

Meine Fragen dazu:
Ich dachte das geht nur wenn ich selbstständig bin?
Sind es nun 3 oder 4 Jahre?
60% vom Kaufpreis inkl. Steuer?
Wer bestätigt mir das? Kann mir ja nicht das Notebook kaufen und dann wird das abgelehnt.

danke

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.11.2011 23:52
 


THEMA:  Notebook-Kauf – Arbeitnehmerveranlagung?

Sie können es auch als Nichtselbständiger absetzen.

Mindestens 3 Jahre, auf eine längere Nutzungsdauer dürfen Sie immer abschreiben.

Ja, inkl. Ust

Verfasst von: Stricker A. am 30.11.2011 22:24
 


THEMA:  Notebook-Kauf – Arbeitnehmerveranlagung?

Danke für die Antwort!

Was heißt auf eine längere Nutzungsdauer dürfen Sie immer abschreiben?
Und wie ist das nun mit den (bis zu) 60% ?

Könnte man das an einem Beispiel darstellen?
Angenommen das Notebook kostet 1.500 € inkl. Mwst. Wie viel kann davon abgesetzt werden?

Was muss dann bei der Arbeitnehmerveranlagung eingetragen werden?
Was ist wenn ich das Notebook privat kaufe?

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