Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und führe nebenberuflich ein Kleinstunternehmen (umstatzsteuerbefreit). Laut Auskunft FA erledige ich bis zu einem Gewinn meines Unternehmens in der Höhe von 750 Euro ausschließlich die Arbeitnehmerveranlagung am Ende jeden Jahres und muss keine Einkommensteuer bezahlen. Erst ab einem Gewinn von 750 Euro wäre diese fällig. Ist das korrekt?
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
02.12.2011 15:42