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Verfasst von: Martin am 07.12.2011 22:01
 


THEMA:  FLAT TV 3D - Nutzungsdauer

Ich will noch heuer für mein EPU als Werbezwecke einen 3D Flat TV kaufen. Kosten: EUR 798,- inkl. MWSt. und habe auch ATU-Nummer.

1. EIn Flat TV ist ja schon wieder alt, noch bevor man ihn ausgepackt hat. Kann man die derzeitige Nutzungsdauer (lt. Deutschland 7 (!)( Jahre) auf kürzer ins AfA nehmen? Ich will eigentlich nur 2-3 Jahre weil danach ist das Ding schon Altertum.

2. Kann ich dsie Ust trotzdem gleich heuer in voller Höhe zurückholen oder muss das auch stückchenweisen in den JAhren der AfA gemacht werden?

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 09.12.2011 13:50
 


THEMA:  FLAT TV 3D - Nutzungsdauer

Für TV-Geräte wären 5 Jahre üblich, Sie können es aber auch mit 4 Jahren versuchen, wenn Sie gute Argumente haben.

Verfasst von: Johanna am 02.03.2014 17:50
 


THEMA:  FLAT TV 3D - Nutzungsdauer

USt. bzw. Vorsteuer hängt von der Zahlung ab, also sofort. Die AfA bezieht sich nur auf den Nettobetrag.

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