Hallo!Mein Freund hat im August als selbstständiger Fliesenleger als Kleinunternehmer begonnen. Er hat aber jetzt einen Umsatz von 5.000,-- pro Monat seit August. Kommt er schon jetzt über die Umsatzgrenze? Er wird zwar bis Ende des Jahres nur einen Umsatz von insgesamt 25.000,-- haben, aber wenn er schon im Jänner angefangen hätte, hätte er einen Umsatz von 60.000,--. Was zählt hier heuer - die 25.000,-- oder die 60.000,--? Außerdem ist er Bauleister, wenn ich mich nicht rre, da er für eine andere Baufirma Aufträge erledigt. Dh.wenn er jetzt rückwirkend umsatzsteuerpflichtig wird, ändert sich bei diesen Rechnungen, die er an diese Baufirma stellt, nichts, da sie ja netto bleiben, oder? Müßte er dann trotzdem die Rechnungen nochmal ausstellen, mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld? Danke |