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Verfasst von: Maria am 09.12.2011 15:43
 


THEMA:  Selbständig und angestellt

Liebes Steuerberater-Team,

ich bin momentan selbständig als Einzelunternehmerin und verrechne auch USt. Ich bin ab 2012 wieder im Angestelltenverhältnis, möchte aber meine Selbständigkeit in einem kleinen Rahmen weiterführen, dh den Gewerbeschein aufrecht erhalten.

Muss ich weiterhin die vierteljährliche USt-Voranmeldung machen oder empfiehlt sich der Umstieg auf eine Regelung ohne USt-Ausweisung?

Aufgrund meines Angestelltenverhältnisses würde aus meiner selbständigen Tätigkeit keine zusätzl. SV mehr anfallen  - fällt damit automatisch die Vorschreibung von Seiten der GSVA weg?

Herzlichen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.12.2011 17:58
 


THEMA:  Selbständig und angestellt

Ich vermute, dass  Sie einen Regelbesteuerungsantrag eingebracht haben, an welchen Sie 5 Jahre lang gebunden sind.

Bei der SVA müssen Sie einen Antrag auf Befreiung stellen.Dieser wird aber nur bewilligt, wenn Sie noch nicht länger als 12 Monate bei der SVA versichert waren.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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