Liebes Steuerberater-Team,
ich bin momentan selbständig als Einzelunternehmerin und verrechne auch USt. Ich bin ab 2012 wieder im Angestelltenverhältnis, möchte aber meine Selbständigkeit in einem kleinen Rahmen weiterführen, dh den Gewerbeschein aufrecht erhalten.
Muss ich weiterhin die vierteljährliche USt-Voranmeldung machen oder empfiehlt sich der Umstieg auf eine Regelung ohne USt-Ausweisung?
Aufgrund meines Angestelltenverhältnisses würde aus meiner selbständigen Tätigkeit keine zusätzl. SV mehr anfallen - fällt damit automatisch die Vorschreibung von Seiten der GSVA weg?
Herzlichen Dank! |