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Verfasst von: patrick am 09.12.2011 23:00
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung?

Hallo!

Welche Unterlagen muss ich eigentlich noch neben der Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?

Kurze Frage noch zur Umsatzsteuervoranmeldung; diese kann ich auf der Finanzamt Homepage nur vierteljährlich machen; passt das so? Es gibt nämlich kein Vorjahr, also auch keine Umsatzgrenzen vom Vorjahr, weil ich ein Jungunternehmer bin.

Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.12.2011 17:54
 


THEMA:  Einkommensteuererklärung?

Bis zum 30.4. bzw.30.6. des Folgejahres müssen Sie eine Umsatzsteuerjahreserklärung und eine Einkommensteuererklärung abgeben.Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Ja, die UVA im ersten Jahr vierteljährlich passt.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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