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Verfasst von: Sigurd am 12.12.2011 10:55
 


THEMA:  SVA Versicherung

Guten Tag,

ich habe im Sommer 2011 für 2 Monate einen selbständigen Nebenerwerb auf Honorarnotenbasis. Relativ schnell wurde klar dass es unter Umständen finanzielle Probleme bei der Auszahlung des Honorars geben könnte, daher habe ich die Arbeit natürlich nicht sofort bei SVA als neuer Selbständiger gemeldet. Nun ist aber spontan doch der Geldsegen eingetroffen.

Ich habe gehört man müsste eigentlich spätestes ein Monat nach beginn der Arbeit der SVA die Arbeit melden, sonst wäre quasi ein Strafzuschlag von 9% fällig ... trifft das zu ?? bzw. gibt es eine Möglichkeit die Arbeit rückwirkend anzumelden ohne von der SVA gekreuzigt zu werden ??

 

mfg

Sigurd

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.12.2011 16:54
 


THEMA:  SVA Versicherung

Wenn Sie noch heuer die Meldung erstatten, dann kommt es zu keinem Strafzuschlag.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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