Guten Tag!
Ich habe folgende Frage: Eine Pflegebetreuerin ist jeweils 3 Wochen in Österreich selbständig als Pflegebetreuerin tätig. Danach ist sie wieder 3 Wochen zuhause in der Slowakei für 3 Wochen. Ihr Ehemann (der Vater der Kinder) bezieht in der Slowakei eine Rente, zudem ist er in Tschechien unselbständig tätig. Nun stellt sich die Frage in welche Land sie die Familienbeihilfe erhält.
Bitte um Rückmeldung. |