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Verfasst von: Josef am 12.12.2011 23:17
 


THEMA:  Werkvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde 2012 als Wissenschaftler auf Werksvertragsbasis tätig sein, wobei das voraussichtlich meine einzigen Einkünfte sein werden (62400 €/Jahr). Wenn ich richtig informiert bin, dann muss ich - neben den Abgaben für die Sozialversicherung, bei der ich mich sofort melden muss - nur am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Gibt es sonst noch etwas zu berücksichtigen (muss man die Tätigkeit schon im Vorhinein melden)? Ausserdem würde mich noch interessieren, mit welcher Summe an Steuer ich ungefähr rechnen muss. Beste Grüße, Josef

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 13.12.2011 07:40
 


THEMA:  Werkvertrag

Bei Aufnahme der Tätigkeit: Klärung ob Neugründungs-Förderungsgesetz anwendbar ist und ein Gewerbeschein erforderlich ist, Meldung an SVA und Finanzamt (Verf 24). Für die Berechnung der voraussichtlichen Einkommensteuer ist es erforderlich, die voraussichtl. Betriebsausgaben zu schätzen. Wenn die "vorläufige E-Bemessungsgrundlage" für 2012 fest steht, können Sie mit dem E-Rechner auf www.bmf.gv.at die Steuer ermitteln.   

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