Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe die Monatsfrist im Ausland überschritten und werde nun wieder nach Österreich zurückfliegen. Werde dann ein oder zwei Tage im Stammbetrieb etwas für das Projekt vorbereiten (Dienstreise im Interesse des ausländischen Vorhabens). Anschließend werde ich ca. 3 Wochen Urlaub und Zeitausgleich nehmen um dann wieder ins Ausland zu fliegen und das Projekt fortzusetzen.
Nun meine Frage: Werden die Dienstreise bzw. Urlaub/ZA die steuerbegünstigung aufheben und wenn ja wie könnte ich dies eventuell vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen Philipp |