Hallo Leute.
Ich beziehe kein Einkommen und bezahle daher keine Einkommenssteuer (0 < 11.000EUR = 0%).
Wieso kann ich keinen Antrag auf Besteuerung zum allgemeinen Regeltarif (=0%) gem. §27a (5) EStG auf meine Kapitalerträge (Sparbuchzinsen) stellen, um die 25% KeSt zu umgehen?
Vielen Dank!
LG DeShaun |