Hallo! Ich bin seit Februar 2010 als Kleinunternehmer ( Ein Mánn Unternehmen) selbstständig und bin gerade dabei meinen Jahresabschluss für 2010 zu vervollständigen- da ich doch ein paar monate zu spät bin- mit wie hohen Strafen kann ich rechnen? LG
Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
16.12.2011 09:09
Eventuelle Säumnis- od. Verspätungszuschläge halten sich in Grenzen. Ich kann Ihnen allerdings nur raten, Ihre Steuererklärungen 2010 so rasch als möglich einzureichen um einer Schätzung bzw. einer Zwangsstrafe zuvorzukommen!