Liebes Expertenteam,
Ich beziehe Einkünfte aus einer Firmenbeteiligung (Kommanditist einer KG) sowie aus unselbständiger Tätigkeit.
Werden bei Ermittlung der Einkommensteuer diese beiden Einkünfte zusammengerechnet oder habe ich nur noch jene Einkünfte mit dem jeweiligen Steuersatz anzusetzen, die nicht der Lohnsteuer unterliegen? dies würde mE doch dazu führen, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit "doppelt", also einerseits durch die Lohnsteuer und dann noch zusätzlich mit dem jew. Prozentsatz der ESt besteuert werden würden.
Herzlichen Dank |
|