Hallo!
Gleichmal vorweg: habe mich mit meinem Anliegen bereits an SVA und Gebietskrankenkassa gewendet, dort konnte mir am Telefon niemand plausibel die Vor- und Nachteile meines Falles erklären ( obwohl ich glaube, dass der garnicht so selten ist), bei der SVA hat man mich gleich weiterverwiesen...
Ich bin freiberufliche Tanz- und Pilatestraininerin und arbeite auf Honorarbasis. in einem Studio könnte ich jetzt ab 1.1. noch zusätzlich geringfügig beschäftigt werden. Welche Vor- und Nachteile würde mir das bringen? Soweit ich bisher verstanden habe, wäre ich über die SVA weiterhin kranken- und pensionsversichert, über die geringfügige Beschäftigung dann "nur" unfallversichert.
Und wie sieht es bei der Steuererklärung aus? Gebe ich das dann einfach als " Einkünfte aus selbstständiger" und " Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" an? Ist die Grenze dann zusammengerechnet immer noch 11.000€?
Freue mich sehr über Antworten!! |