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Verfasst von: martin am 21.12.2011 06:18
 


THEMA:  webdesign, webentwickler - neuer selbstständiger

ich hätte heute ein werbeagentur angemeldet, hab aber gestern erfahren das das eventuell gar nicht nötig ist. kann ich als webdesigner, webentwickler, grafiker, ... als neuer selbstständiger durchgehn?

wenn ja, was muss ich als neuer selbstständiger alles beachten? soweit ich das weis lediglich eine meldung bei der sozialversicherung. benötige ich eine meldung beim finanzamt oder der wirtschaftskammer? bei der gewerbebehörde wohl nicht.

und stell ich dan die rechnungen mit oder ohne umsatzsteuer aus? steht mir ein vorsteuerabzug zu? muss ich eine E/A Rechnung machen.

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 21.12.2011 07:38
 


THEMA:  webdesign, webentwickler - neuer selbstständiger

Die Beantwortung Ihres Fragenkomplexes sprengt den Rahmen dieses Forums. Ich biete Ihnen aber gerne ein kostenloses Erstgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: martin am 21.12.2011 09:18
 


THEMA:  webdesign, webentwickler - neuer selbstständiger

dan möchte ich das ganze vorerst mal abkürzen, welchen vorteil hab ich als neuer selbstständiger gegenüber einer gewöhnlichen gewerbeanmeldung? der einzigste der mir einfällt ist die wirtschaftskammer mitgliedschaft, die in meinem falls als z.b. werbeagentur 150€ jährlich ausmachen würde.

soweit ich weiß wird die sozialversicherung genau gleich behandelt, und die einkommenssteuererklärung muss ich ebenfalls machen.

hab ich da was übersehen?

das einzige was in meinem fall noch interessant wäre, da ich das ganze nebenberuflich machen würde bin ich mir nicht sicher ob ich mir als "neuer selbstständiger" die gewerberechtliche sozialversicherung ersparen könnte da ich ja bereits bei die asv habe. 

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 21.12.2011 10:31
 


THEMA:  webdesign, webentwickler - neuer selbstständiger

Abgesehen von der Kammerumlage und ggf. der Neugründungsförderung sehe ich auch keinen Unterschied. Man kann es sich aber nicht aussuchen, ob man Gewerbebetrieb od. Neuer Selbstständiger ist, es gelden die Bestimmungen der Gewerbeordnung. Zur Sozialversicherung: Man bezahlt Beiträge immer vom gesamten Einkommen, bis zur Höchstbemessungsgrundlage. Vom Einkommen aus unselbstst. Tätigkeit an die Gebietskrankenkasse, vom Einkommen aus selbstst. Tätigkeit an die SVA.

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