Verfasst von:
Klaus am
21.12.2011 13:19
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
Hallo !
Ich habe heute meinen Gewerbeschein für Internethandel bekommen.
Meine Frage nun ... benötige ich ein ATU bzw. UID Nummer vom Finanzamt ?
Muss ich den Verf24 Fragebogen an das Finanzamt übermitteln ?
Weiters sollte ich vielleicht noch erwähnen das ich nicht vor habe mehr als 4500€/Jahr Gewinn zu machen, da ich auch noch einen Ganztagsjob habe.
Vielen Dank jetzt schon !
LG
Klaus |
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
21.12.2011 15:51
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
Bis zu einem Netto-Umsatz von EUR 30.000,- gelten Sie umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer, wenn Sie nicht auf Regelbesteuerung optieren. Der Fragebogen (Verf 24) ist auszufüllen und dem FA zu übermitteln; er dient praktisch als Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer. |
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Verfasst von:
Klaus am
21.12.2011 15:54
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kenne mich in diesem Gebiet leider überhaupt nicht aus :)
Vielleicht können Sie mir noch eine Frage beantworten ... muß ich eigentlich die Mwst. auf der Rechnung anführen ?
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Verfasst von:
Klaus am
21.12.2011 15:54
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kenne mich in diesem Gebiet leider überhaupt nicht aus :)
Vielleicht können Sie mir noch eine Frage beantworten ... muß ich eigentlich die Mwst. auf der Rechnung anführen ?
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
21.12.2011 15:58
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
Wenn Sie umsatzsteuerrechtlich Kleinunternehmer sind, sollte das auf der Rechnung vermerkt sein. Unterliegen Sie der Regelbesteuerung, sollte praktischerweise die MwSt. auf der Rechnung offen ersichtlich sein. |
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Verfasst von:
klaus am
21.12.2011 17:08
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Verfasst von:
klaus am
21.12.2011 18:12
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Verfasst von:
Sandra am
22.12.2011 07:38
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und unterligen dann der Regelbesteuerung. Dazu müssen Sie das Formular U12 ausfüllen. Sie sind dann dazu verpflichtet 5 Jahre lang (danach können Sie wieder zum Kleinunternehmer wechseln) MWST auf den Rechnung auszuweisen und auch an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig können Sie auch Vorsteuern geldent machen.
Bleiben Sie jedoch Kleinunternehmer müssen Sie keine MWST abführen können aber auch keine VST holen. |
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Verfasst von:
klaus am
22.12.2011 07:41
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
Hallo !
Habe das auf Google dazu gefunden :
Die Regelbesteuerung heißt einfach, dass die Umsatzsteuerpflicht eintritt. Das kann geschehen durch a) Überschreiten der Umsatzsteuergrenze (ich glaub, 20.000 EUR pro Jahr) - oder - b) durch eine Optionserklärung für Regelbesteuerung
Wird bei mir nicht zutreffen :)
Das heisst da ich nun keine Regelbesteuerung habe, muß ich keine Mwst. verrechnen ?
Danke nochmal ! |
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Verfasst von:
klaus am
22.12.2011 08:55
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Verfasst von:
andreasfd am
26.12.2011 13:46
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
einfach den hinweis auf der rechnung "steuerfrei aufgrund kleinunternehmerregelung" oder "steuerfrei gem § 6 abs 1 z 27 ustg 1994"
nachdem es sich um steuerbefreite umsätze handelt, ist auch keine mehrwertsteuer anzuführen. |
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Verfasst von:
gasti@gasti.at am
30.12.2011 14:51
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THEMA: Frage bezüglich Internethandel |
wenn du handel betreibst - auch wenn er noch so wenig umsatz bringt, wieso willst du hier keine UID beantragen? wenn du KEINE UID hast, musst du für alle sachen welche du einkaufst ja die steuer zahlen und kannst sie NICHT absetzen, du musst also schon mal um knappe 20% teurer verkaufen, damit du mal NULL gewinn hast weil du deine bezahlte MWST reinbringen musst - alles was du dann noch gewinnspannen willst, musst du noch teurer werden (auch wenn du dann rechnungen OHNE MWSt ausstellst, bis du gleich teuer alls wenn du weniger netto verkaufen kannst und dann die USt dazugibst). |
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