Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Alois am 21.12.2011 21:52
 


THEMA:  Gewinnfreibetrag (GFB)

Ich hätte da eine Frage an die Experten betreffend GFB und Investitionen in ein BESTEHENDES GEBÄUDE.

Wenn ein betrieblich genutztes Gebäude 2011 saniert wird oder zum Beispiel eine thermische Sanierung erfolgt, ist das dann eine gemäß GFB begünstigte Investition oder nicht?

Alois

Verfasst von: WMT am 22.12.2011 18:24
 


THEMA:  Gewinnfreibetrag (GFB)

Die Ausführungen Rz 3828 und 3829 EStR lassen die Interpretation zu, dass bei nachträglichen Herstellungskosten GFB-Fähigkeit (vormals FBiG) vorliegt, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung nach 2008 begonnen wurde. Sie könnten dem Jahresabschluss die GFB-Liste beiliegen und damit für Offenlegung des Sachverhalts sorgen.

Verfasst von: Alois am 22.12.2011 21:46
 


THEMA:  Gewinnfreibetrag (GFB)

Zuerst einmal danke für die Antwort inklusive dem Hinweis auf die EStR!

Die Rz 3828 und 3829 EStR beziehen sich aber leider nur auf die Errichtung eines Gebäudes. Analogien zu Gebäudesanierungen sind mMn jedoch eindeutig gegeben.

Betreffend GFB sehe ich das für die Sanierung daher genau so wie sie. Allerdings betrachte ich das von einer anderen "Seite".

1. Gemäß §10 Abs.3 EStG muß die Investition folgende Bedingung erfüllen:
"... abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ..."

2. Weiters dürfen die Investitionen nicht unter den §10 Abs.4 EStG genannten Ausnahmen aufscheinen.

Und mMn sind diese beiden Bedingungen bei Gebäudesanierungen sehr wohl erfüllt. Daß die diversen andere Bestimmungen gemäß §10 EStG auch erfüllt sein müssen versteht sich von selbst.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.8 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.