Verfasst von:
barbara am
23.12.2011 10:30
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THEMA: Jahreseinkommen 10000 |
Hallo,
bin Alleinerziehend und habe eine Berufsunfähigkeitspension.
Beim Ansuchen um erhöhte Kinderbeihilfe für mich selbst muß ich nun die Jahreseinkommensgrenze von 10000 nachweisen.
Habe bisher keine Lohnsteuer bezahlt. Laut FA kann ich nun Sonderausgaben und auß. Belastungen abziehen.
Wie wird das berechnet?
13. und 14.?,habe einen zuversteuernden Kinderzuschuß,habe Annuitäten in meiner Miete (gem. Genossenschaft), erhalte Wohnbeihilfe, habe ein Ersatzmitteldarlehen für den Baukostenzuschuß, welches halbjährlich zurückbezahlt wird, habe Kirchenbeitrag von 25,44, Unfallversicherung von meiner Tochter 42,92, Rezeptgebühren für mich und meine Tochter rund 100, Betreuungskosten 24.
Kann man die Versiegelung der Zähne meiner Tochter auch verwenden? Wie sieht es mit Kosten für Projektwoche, Skiwoche aus? Zugfahrt zu meiner pflegebedürftigen Mutter bei Ausfall des Pflegepersonals?Haben sie noch Tipps?
MfG barbara |
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Verfasst von:
andreasdf am
25.12.2011 22:08
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Verfasst von:
barbara am
26.12.2011 11:07
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THEMA: Jahreseinkommen 10000 |
Ich bin schon älter, aber man kann erhöhte Familienbeihilfe beziehen, wenn man eine Behinderung hat, die während der Berufsausbildung entstanden ist.
Dies wird aber vom BM für SOZ überprüft.
barbara |
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Verfasst von:
barbara am
26.12.2011 12:32
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THEMA: Jahreseinkommen 10000 |
Nun hab ich noch folgende Infornation gelesen: Es steht bei den auß.Belastungen je nach Behinderung ein Freibetrag zu. Wo muß ich das dann abziehen?
Wegen der Wohnbeihilfe habe ich verschiedene Informationen erhalten, wobei das FA meinte, die Wohnbeihilfe braucht man nicht abziehen????
Bei den Sonderausgaben würde ich gern wissen, ob die Dahrlensrückzahlungen auch geviertelt werden, wie die Annuitäten.
Bitte helft mir. Ich muß bis 28.Dez. meine Unterlagen an das FA schicken. |
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Verfasst von:
andreasdf am
26.12.2011 20:05
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THEMA: Jahreseinkommen 10000 |
Erkundig dich nochmal betreffend der erhöhten Familienbeihilfe. Soweit ich weiß, geht das nur bei Behinderung des Kindes.
Falls du immer noch die Grenze von € 10.000 unterschreiten musst:
Bei eigener Behinderung kann je nach Grad der Behinderung ein jährlicher Freibetrag von € 75 (ab 25 %) bis € 726 (ab 95 %) pro Jahr geltend gemacht werden, sofern du kein Pflegegeld beziehst. Bei Behinderung und Auto gibt es unter Umständen auch noch einen zusätzlichen monatlichen Freibetrag, wenn dir die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.
Zahnversiegelung ist eine außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abhängig von deinem Einkommen. Fahrtkosten zum Arzt kannst du auch noch ansetzen (amtliches Kilometergeld = € 0,42 pro Kilometer, bzw. Fahrtkosten des öffentlichen Verkehrsmittels).
Ausgaben für Brillen/Kontaktlinsen?
Darlehensrückzahlungen werden geviertelt, aber du tragst in der Erklärung den vollen Betrag ein. Eventuell ist die Darlehensrückzahlung bei dir aber keine Sonderausgabe, wenn du Wohnbeihilfe bekommst.
Ansonsten kann ich dir nur den Tipp geben, alles reinzunehmen. Schlimmstenfalls streichen sie dir was weg. |
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Verfasst von:
barbara am
27.12.2011 12:56
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THEMA: Jahreseinkommen 10000 |
Hallo lieber Andreas,
ich mußte nachweisen, daß meine Behinderung vor meinem 21. Lebensjahr vorhanden war und hatte bereits den Termin beim Bundesamt. Meinen Eltern wäre damals eine erhöhte Kinderbeihilfe zugestanden, da ich aber keinerlei finanzielle Unterstützung von meinen Eltern bekomme, steht sie mir zu. Also ich hätte mein Leben lang Familienbeihilfe bekommen sollen. Wußte ich aber bis dato nicht. Nun kann ich es nur fünf Jahre rückwirkend beantragen. Das mit dem Jahreseinkommen wußte ich auch nicht. Hab aber ein Schreiben bekommen, daß ich das steuerpflichtige Einkommen bis 10000 Grenze nachweisen muß. Es handeld sich bis jetzt um 11233.- Laut FA kann ich nun Sonderausgaben und auß. Belastungen anwenden. Darum ist mir das auch so wichtig, da erhöhte Kinderbeihilfe allein füf die 5 Jahre eine menge Geld für mich wären. Hab schon überlegt, ob ich noch was spenden soll, damit ich es bekomme.Lg barbara |
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