Frage zur Einkommensteuererklärung E1:
Wenn im Vorjahr ein "Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2" gestellt wurde, mit dem Ergebnis das ein Zehntelabsetzbetrag ermittelt wird, wie geht man dann im nächsten Jahr vor? Muss dann im Formular (E1b) nur noch der Teil für den Zehntelabsetzbetrag im Bereich Werbungskosten ausgefüllt werden, oder sollte dieser Antrag auch in den darauffolgenden Jahren immer ausgefüllt werden? Wenn ja, dann mit dem Originalbetrag oder minus dem ersten Zehntelbetrag?
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