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Verfasst von: Alex E. am 23.12.2011 12:07
 


THEMA:  Werbungskosten Einkommenssteuer

Frage zur Einkommensteuererklärung E1:

Wenn im Vorjahr ein "Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2" gestellt wurde, mit dem Ergebnis das ein Zehntelabsetzbetrag ermittelt wird, wie geht man dann im nächsten Jahr vor? Muss dann im Formular (E1b) nur noch der Teil für den Zehntelabsetzbetrag im Bereich Werbungskosten ausgefüllt werden, oder sollte dieser Antrag auch in den darauffolgenden Jahren immer ausgefüllt werden? Wenn ja, dann mit dem Originalbetrag oder minus dem ersten Zehntelbetrag?

 

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 24.12.2011 06:41
 


THEMA:  Werbungskosten Einkommenssteuer

Sie nehmen das Zehntel in der Erklärung auf. Hat die Instandsetzung insgesamt 100.000 Euro ausgemacht, schreiben Sie dieses Jahr 10.000 Euro in die betreffende Kennzahl.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

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