Sie müsste die Aufnahme der Tätigkeit dem FA melden.
Steuererklärungen braucht sie nur abgeben,wenn sie vom FA dazu aufgefordert wird oder ihr Einkommen 11.000,--€ überschreitet.
Sozialversicherungspflichtig wird sie, wenn ihr Gewinn 4.488,-- jährlich übersteigt.
Ihr Mann verliert den Alleinverdienerabs., wenn ihr Einkommen 6.000,-- übersteigt. |