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Verfasst von: Andrea Seethaler am 27.12.2011 11:59
 


THEMA:  Hausfrau mit Nebenbeschäftigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Freundin von mir ist Hausfrau und verkauft nebenbei Duftkerzen und Accessoires. Ist sie verpflichtet beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung abzugeben? Wenn ja ab welcher Einkommenshöhe?

Sie ist bei ihrem Mann mitversichert und er beantragt den Alleinverdienerabsetzbetrag.

Danke für Ihre Hilfe

Andrea S.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.12.2011 11:26
 


THEMA:  Hausfrau mit Nebenbeschäftigung

Sie müsste die Aufnahme der Tätigkeit dem FA melden.

Steuererklärungen braucht sie nur abgeben,wenn sie vom FA dazu aufgefordert wird oder ihr Einkommen 11.000,--€ überschreitet.

Sozialversicherungspflichtig wird sie, wenn ihr Gewinn 4.488,-- jährlich übersteigt.

Ihr Mann verliert den Alleinverdienerabs., wenn ihr Einkommen 6.000,-- übersteigt.

Verfasst von: Andrea Seethaler am 02.01.2012 10:29
 


THEMA:  Hausfrau mit Nebenbeschäftigung

Danke für Ihre Antwort, ich wollte nur noch dazu festhalten, dass unsere Firma unsere Umsätze am Jahresende ohnehin an das Finanzamt meldet. Muss sie das dann trotzdem machen? Andrea S.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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