Wenn Sie eine GmbH mit doppelter Buchführung haben, müssen Sie alle Ausgangsrechnungen erfassen, die Sie im Jahr 2011 ausgestellt haben, egal ob bezahlt oder nicht. Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner erfassen Sie die Zahlungen. Werden Rechnungen aus dem Jahr 2011 erst im Jänner bezahlt, so werden Sie erst im nächsten Jahr erfasst.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |