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Verfasst von: Harry am 30.12.2011 13:32
 


THEMA:  nicht bezahltes honorar

hallo!

habe leider zwei kunden die ihre rechnungen aus diesem jahr noch nicht bezahlt haben. somit bin gezwungen diese beiden aus der heurigen buchhaltung rauszunehmen und dafür im nächsten jahr zu verbuchen, stimmt das so? also im prinzip nur rechnungen die bezahlt worden sind, gelten?

danke, lg

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 31.12.2011 19:38
 


THEMA:  nicht bezahltes honorar

Wenn Sie eine GmbH mit doppelter Buchführung haben, müssen Sie alle Ausgangsrechnungen erfassen, die Sie im Jahr 2011 ausgestellt haben, egal ob bezahlt oder nicht.
Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner erfassen Sie die Zahlungen. Werden Rechnungen aus dem Jahr 2011 erst im Jänner bezahlt, so werden Sie erst im nächsten Jahr erfasst.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

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