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Verfasst von: Harry am 02.01.2012 13:08
 


THEMA:  PC absetzten

hallo!

(info: bin kleinunternehmer, USt- befreit)

ich habe mir am 30 dezember  einen PC (360euro) gekauft, mit dem plan diesen noch im jahr 2011 abzusetzen. nur habe ich leider nicht "bar" bezahlt sondern mit bankomartkarte. abgebucht wurde leider am 2.1.2012 statt am 30.12.2011. also habe jetzt die rechnung vom 30.12.2011 mit bank abbuchung 2.1. 2012.

darf ich den PC totzdem im alten jahr absetzten, oder erst im aktuellen??

vielen dank für eure antworten, lg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.01.2012 16:08
 


THEMA:  PC absetzten

Anlagegüter darf man ab Inbetriebnahme absetzen.

Verfasst von: harry am 02.01.2012 20:52
 


THEMA:  PC absetzten

??aha, ich dachte bei Einahmen-Ausgaben-Rechnern ist bei gerinwertigen wirtschaftsgütern(unter 400 euro) das Jahr der Bezahlung relevant und nicht die Inbetriebnahme.

oder liege ich da falsch?

Verfasst von: harry am 02.01.2012 21:15
 


THEMA:  PC absetzten

ich habe meinen PC am 30.12.2011 gekauft. der Betrag von 360 euro wurde mir am 2.1.2012 abgebucht.

und nun nochmal meine frage: darf ich den PC als GWG noch im alten jahr oder erst 2012 absetzen

 

danke für eure antworten,lg

Verfasst von: GAST am 06.01.2012 03:08
 


THEMA:  PC absetzten

probier es 2011, wenn du hier noch ausgaben benötigst (die rechnung ist ja auch 2011 datiert). sollte das FA tatsächlich nachbohren und dann auch noch bemerken das du mit bankomat bezhalt hast und DANN auch noch dass dein konto erst mit valuta am 2.1. belastet wurde streicht sie dir im schlimmsten fall die rechnung 2011 raus, stell dich in diesen fall also einfach ein bisserl "unwissend" an. sollte das FA 2011 rausstreichen (mehr wird dir nicht passieren), nimm sie einfach 2012 wieder rein.

ein bisserl frech sein verträgt das FA schon, vor allem, alles was man zuviel fragt hat man dann schon fast verloren.

du hast eine rechnung mit 30.12. auch wenn bei EA-rechnern grundsätzlich der tag gilt, wo die kassa oder das konto klingelt.

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