AfA heißt Abschreibung für Abnützung und betrifft "Anlagen", womit Geräte gemeint sind.
Die Franchisegebühr auf die Vertragsdauer aufzuteilen entbehrt nciht einer gewissen Logik, ich sehe aber keinen zwingenden Grund.
Aufzuteilen auf die Monate/Jahre sind Zahlungen, die freiwillig im Voraus bezahlt werden (Mitgliedsbeiträge, Abos, Mieten, ...). |