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Verfasst von: Sylvia am 03.01.2012 11:58
 


THEMA:  Franchisegebühr AfA oder nicht Kleinunternehmer

Hallo,

ich hab eine kurze Frage:

Wenn man eine Franchisegebühr (die Grundgebühr für Materialen, Schulungen...) bezahlt (EA Rechner), muss man diese dann auf die Vertragsdauer (zB 5 Jahre) linear abschreiben, oder ist das eine "normale" Betriebsausgabe, sprich man rechnet den Gesamtbetrag zum Zahlungszeitpunkt?

Vielen Dank im Voraus,

mfG Sylvia

Verfasst von: Johanna am 02.03.2014 18:35
 


THEMA:  Franchisegebühr AfA oder nicht Kleinunternehmer

AfA heißt Abschreibung für Abnützung und betrifft "Anlagen", womit Geräte gemeint sind.

Die Franchisegebühr auf die Vertragsdauer aufzuteilen entbehrt nciht einer gewissen Logik, ich sehe aber keinen zwingenden Grund.

Aufzuteilen auf die Monate/Jahre sind Zahlungen, die freiwillig im Voraus bezahlt werden (Mitgliedsbeiträge, Abos, Mieten, ...).

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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