@ gast1:
Frage ist duch eindeutig? Wenn PKW vor Mai 2012 gekauft wird ist die Abschreibungsbasis die seinerzeitigen Anschaffungskosten die über 40.000,00 liegen. Nach Ablauf der 5jährigen Frist wird der Zeitwert (meist Kaufpreis) als Basis herangezogen.
Kauf als Privatperson, im Mai "Einlage" bzw. "Widmung" als Betriebsvermögen zum tatsächlichen Anschaffungspreis.
Achtung: kein Vorsteuerabzug möglich, Privatanteil berücksichtigen.
Lg
Gast 2
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