Angestellt wird SV und Lohnsteuer über den DG abgerechnet. Bei diesen Einkommenshöhen gibt es keine Freigrenze mehr, es wird voll versteuert.
Die SVA-Versicherung läuft weiter, die Grenze der Versicherungspflicht sinkt sogar auf 4500,-.
Die Differenzvorschreibung ist erst ab Einkünften von 5000,- monatlich/62.000,- im Jahr ein Thema.
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