Ist jemand bei zwei Dienstgebern je z.B. mit einem Monatslohn von € 300,- beschäftigt, dann hat dieser Dienstnehmer im nachhinen, weil die Geringfügigkeitsgrenze insgesamt überschritten wird, den Dienstnehmeranteil von der Sozialversicherung zu entrichten ( rd. 15% der Bruttolohnsumme von € 600,-). Würde der selbe Dienstnehmer bei nur einem Dienstgeber mit € 600,- brutto im Monat beschäftigt sein, so hat zusätzlich auch der Dienstgeber den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (rd 20%) zu zahlen.
Frage: Hat jener Dienstehmer, der nur bei einem Dienstgeber vollversichert beschäftigt ist und für den auch vom Dienstgeber SV-Beiträge bezahlt werden, künftig auch eine höhere Pension zu erwarten, oder macht es keinen Unterschied. |