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Verfasst von: lagos am 09.01.2012 12:49
 


THEMA:  Vergleich von Beschäftigungsverhältnissen

Ist jemand bei zwei Dienstgebern je z.B. mit einem Monatslohn von € 300,- beschäftigt, dann hat dieser Dienstnehmer im nachhinen, weil die Geringfügigkeitsgrenze insgesamt überschritten wird, den Dienstnehmeranteil von der Sozialversicherung zu entrichten ( rd. 15% der Bruttolohnsumme von € 600,-). Würde der selbe Dienstnehmer bei nur einem Dienstgeber mit € 600,- brutto im Monat beschäftigt sein, so hat zusätzlich auch der Dienstgeber den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (rd 20%) zu zahlen.

Frage: Hat jener Dienstehmer, der nur bei einem Dienstgeber vollversichert beschäftigt ist  und für den auch vom Dienstgeber SV-Beiträge bezahlt werden, künftig auch eine höhere Pension zu erwarten, oder macht es keinen Unterschied.

Verfasst von: GAST am 09.01.2012 21:37
 


THEMA:  Vergleich von Beschäftigungsverhältnissen

schmarotzen wollen was das zeugs hält, aber zu gierig sein, für so eine frage 50 euronen in die hand zu nehmen und einen steuerberater richtig fragen.
SOLCHE leute wie du können wirklich "stolz" auf sich sein ...

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