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Verfasst von: Anna am 12.01.2012 18:34
 


THEMA:  Feiertagszuschlag

Ist ein Feiertagszuschlag (arbeite in der Hotellerie und bekomme doppelt bezahlt an Feiertagen) eine Sonderzahlung? Wenn ja ist dieser ja auch SV-pflichtig oder?

Wird diese Zahlung bei der Einkommenssteuerberechnung normal zum Einkommen dazugerechnet?

Verfasst von: andreasdf am 13.01.2012 20:18
 


THEMA:  Feiertagszuschlag

im Rahmen der Schmutz/Erschwernis/Gefahrenzuschläge bzw Sonn/Feiertags/Nachtzuschläge bis insgesamt € 360 p.m. steuerfrei, aber voll SV-pflichtig

Verfasst von: Anna am 17.01.2012 09:45
 


THEMA:  Feiertagszuschlag

danke für die antwort! noch eine frage aber: wie kommen sie auf 360€ ich finde im internet nur sie jahressumme von 2100€, haben sie eine quelle dazu?

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