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Verfasst von: Renate am 12.01.2012 20:38
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Hallo!
Ich habe folgenden Sachverhalt:
Ich bin in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis und bin nebenberufliche Trainerin in der Erwachsenenbildung. Ich habe 2011 ca. 4800 EUR durch meine Trainertätigkeit dazuverdient. Abzüglich meiner Aufwendungen bleiben ca. 3200 EUR Gewinn übrig.

1. Frage:
Lt. Recherchen im Internet werden Zuverdienste ab ca. 4400 EUR sozialversicherungspflichtig. Sind mit diesem Grenzbetrag von ca. 4400 EUR die Einkünfte oder der Gewinn gemeint? Denn wären damit die Einkünfte gemeint, würde ich ja hineinfallen, handelt es sich um den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) würde dies für mich ja nicht zutreffen. Wenn ich jetzt sozialversicherungspflichtig wäre - wie wäre die richtige weitere Vorgehensweise?

2. Frage:
Reicht es eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung meinem Lohnsteuerausgleich beizulegen, oder muss ich ein Einkommenssteuererklärungs-Formular gleich beim Finanzamt mitabgeben? Hab gesehen, das Einkommenssteuerformular ist ziemlich verwirrend auszufüllen ... Weiß jemand wo ich mir ansonsten Hilfe fürs Ausfüllen holen kann?

Danke für die Hilfe!

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 13.01.2012 11:19
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Die Grenze bei der gewerblichen Sozialversicherung bezieht sich auf den Gewinn. Sie müssen ein Formular E 1 samt Beilage E1a ausfüllen.

Für Rückfragen bzw. ein kostenloses Erstgespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

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Kostenloses Erstgespräch
 

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