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Verfasst von: Paul am 16.01.2012 18:28
 


THEMA:  KEST

Hallo,

Ganz kurz mal gefragt. Auf der Jahresabrechnung meines Sparbuches steht eine Abbuchung in der Höhe von ca. 112€ für eine Kest. Also die Kapitalertragssteuer.

Nur damit ich das richtig verstehe. Ich bin selbstständig. Ich habe sämtliche Steuern für mein verdientes Geld abgeliefert was ja , wie jeder weiß, speziell in Österreich ein ganz schöner Brocken ist. Und nun wird von dem bereits versteuerten Geld noch einmal was abgezogen ?

Verfasst von: serp am 17.01.2012 06:33
 


THEMA:  KEST

Ja!

Verfasst von: Sarah am 23.01.2012 13:07
 


THEMA:  KEST

Es gibt die Möglichkeit, wenn Ihr Einkommen unter € 11.000,00 (Steuerfreigrenze) liegt, die KEST rückzufordern.

Dafür müssen Sie das Formular E3 ausfüllen und wie gesagt einige Kriterien erfüllen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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