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Verfasst von: Benedikt Hagen am 17.01.2012 00:26
 


THEMA:  Sozialversicherungsrückzahlung

Hallo,

 

kann ich als Student mit einem Teilzeitvertrag die Sozialversicherung zurückforden, sofern mein Gehalt sogar unter der Jahresgrenze für Geringfügigkeit liegt? Einkommen des Letzten Jahres(2011) betrug ca. 3700 Euro. An wen muss ich mich wenden bzw. reicht die Arbeitnehmerveranlagung, oder behandelt diese ausschliesslich die Lohnsteuer?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.01.2012 16:46
 


THEMA:  Sozialversicherungsrückzahlung

Die Sozialversicherung zahlt nichts zurück.

Zuständig ist die Gebietskrankenkasse 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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