Ich habe folgende Frage: Wir haben im Dezember 2011 eine Rechnung (50% der Gesamtkosten) an ein Unternehmen gestellt, diese Rechnung betrifft Leistungen die jedoch erst im Jänner 2012 erbracht werden. Der Erlös ist abzugrenzen, muss ich die Steuer ebenfalls abgrenzen? Dem Finanzamt müsste es doch eigentlich egal sein, wenn sie die Steuer aus dieser Rechnung bereits einen Monat früher bekommen? |