Hallo, wie ist das eigentlich. Arbeite seit 19. September von zu Hause aus, habe daher für die Dauer von 4 Monaten Anspruch auf die Berufsgruppenpauschale "Heimarbeiter". Kann ich für die restliche Zeit, in der ich Vollzeit beschäftigt war, aber nicht von zu Hause aus gearbeitet habe, noch Werbungskosten wie Fortbildungskosten geltend machen??? Besten Dank in Voraus für eine Antwort! |