Hallo!
Ist der Verkauf einer voll abgeschriebenen Anlage als Erlös zu erfassen, oder scheidet man einfach den Erinnerungseuro aus?
Konkreter Fall:
Mein Auto habe ich im 2004 privat gekauft und auch die Erstzulassung war 2004.
2008 habe ich es mit 4 Jahren Restlaufzeit in der Firma übernommen (ich habe den Wert von 2008 laut Eurotax genommen und über 4 Jahre abgeschrieben - abzüglich der Privatnutzung am Jahresende).
Heuer ist das Auto laut Buchhaltung nur noch 1 EUR wert und ich habe es privat verkauft.
Muss ich den Verkaufspreis jetzt als Gewinn erfassen (also ein Rechnung erstellen), oder nur den Preis abzüglich der Privatnutzung, oder nur den Erinnerungseuro oder gar nicht?
Danke für Eure Hilfe!
lg Chris
|