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Verfasst von: Entrepreneur am 28.01.2012 15:26
 


THEMA:  Anschaffungen einige Monate vor Unternehmensgründung

hallo,

Also ich werde mit 1. April 2012 ein EinzelUnternehmen gründen.

Jetzt habe ich einige Dinge aber schon vor der Gründung investiert, die ich auch im Betrieb zum Teil oder gänze verwenden werde, wären die folgenden Ansätze korrekt:

Laptop: 570 Euro (Kauf November 2011)  --> 50% Privatnutzung --> daher mit unternehmesngründung als GWG mit ca. 200 als Ausgabe aufnehmen.

Handy: 200 (Kauf November 2011) ----> 50% PA-Nutzung --> mit 100 Euro als GWG bei Gründung als Ausgabe

Domaingebühren und Homepageeinrichtungsgebühr (Jänner und Februar bezahlt) --> gänzlich betrieblich als AUsgabe ansetzen (weil als Vorbereitung für die Gründung)

Danke für die Antworten.

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 30.01.2012 14:15
 


THEMA:  Anschaffungen einige Monate vor Unternehmensgründung

Sie können die Wirtschaftsgüter zu Betriebsbeginn zum Zeitwert in den Betrieb "einbringen" (Buchung: Betriebsausstattung / Privat). Die Domain- und HP-Einrichtungsgebühr können Sie als Betriebsausgabe ansetzen. Privatanteile sind zu berücksichtigen.

Verfasst von: Martin Wagner am 26.04.2012 09:19
 


THEMA:  Anschaffungen einige Monate vor Unternehmensgründung

Hallo, ich hänge mich an dieses Thema an, da ich nun ein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet habe.

Wie ist der Zeitwert definiert? Wieviel der PC heute kosten würde oder Anschaffungswert - Afa, als wäre man seit Kauf Unternehmer?

Gibt es eigentlich eine Richtlinie für den Privatnutzungsanteil oder kann man den frei wählen? zb 10% zu 90%.

Kann man einen PC nach Übernahme ins Unternehmen wieder volle 3 Jahre abschreiben oder muss man das Kaufdatum für die Laufzeit berücksichtigen? Wie sieht das mit Geräten aus, die die Afa-Laufzeit vor Übernahme ins Unternehmen überschritten haben?

Wenn das Gerät ursprünglich 800€ gekostet hat und jetzt nur mehr einen Zeitwert von 300€ hat, kann ich das Gerät nun als GWG definieren?

danke für die Antworten.

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