Hallo, ich hänge mich an dieses Thema an, da ich nun ein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet habe.
Wie ist der Zeitwert definiert? Wieviel der PC heute kosten würde oder Anschaffungswert - Afa, als wäre man seit Kauf Unternehmer?
Gibt es eigentlich eine Richtlinie für den Privatnutzungsanteil oder kann man den frei wählen? zb 10% zu 90%.
Kann man einen PC nach Übernahme ins Unternehmen wieder volle 3 Jahre abschreiben oder muss man das Kaufdatum für die Laufzeit berücksichtigen? Wie sieht das mit Geräten aus, die die Afa-Laufzeit vor Übernahme ins Unternehmen überschritten haben?
Wenn das Gerät ursprünglich 800€ gekostet hat und jetzt nur mehr einen Zeitwert von 300€ hat, kann ich das Gerät nun als GWG definieren?
danke für die Antworten. |