Ich bin Energetikerin und habe nebenberuflich den Hilfesteller angemeldet. Da ich in dem Bereich auch onlineberatung mache über ein deutsches Unternehmen, brauchte ich für die Beratungstätigkeit die UID, sonst hätte mir die deutsche Firma keine Honorarnoten ausgestellt, die sagten mir, das ist neues Abkommen zwischen die EU Länder, das sie nur auszahlen dürfen an Leute mit UID Nummer, daraufhin fragte ich beim Finanzamt, das ich ohne die Nummer nicht ausbezahlt bekomme, und bekam dann diese UID Nummer außertürlich zugeteilt. Den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, beim anmelden des Energetikergewerbes hab ich ganz sicher abgegeben. Nur, welche Steuernummer schreib ich nun auf meine Rechnungen...die UID oder die andere Steuernummer. |