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Verfasst von: Susanne am 30.01.2012 02:07
 


THEMA:  UID außertürliche Zulassung und Rechnung

Ich habe als Österreicherin trotz Kleingewerbe eine außertürliche Zulassung einer UID Nummer erhalten, weil dies ein deutsches Unternehmen, für das ich tätig bin benötigt, damit es mir Netto Honorarnoten ausstellen kann.

Meine Frage ist nun, was ist wenn ich Rechnungen in Österreich ausstelle, muß ich dann die UID auf die Rechnung schreiben, oder nur meine normale österr. Steuernummer., weil unten hab ich ja den Satz stehen, dass keine Ust in meinen Rechnungen enthalten ist.

Bitte um Info, danke

Verfasst von: WMT am 31.01.2012 15:49
 


THEMA:  UID außertürliche Zulassung und Rechnung

Sg. Susanne!

Wie haben Sie die "außertürliche UID" erhalten? Haben Sie beim Antrag auf Vergabe einer UID (U15) auch einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (U12) abgegeben? Sind Sie tatsächlich Kleinunternehmerin gem. § 6/1/27 UStG?

Verfasst von: Susanne am 01.02.2012 23:42
 


THEMA:  UID außertürliche Zulassung und Rechnung

Ich bin Energetikerin und habe nebenberuflich den Hilfesteller angemeldet. Da ich in dem Bereich auch onlineberatung mache über ein deutsches Unternehmen, brauchte ich für die Beratungstätigkeit die UID, sonst hätte mir die deutsche Firma keine Honorarnoten ausgestellt, die sagten mir, das ist neues Abkommen zwischen die EU Länder, das sie nur auszahlen dürfen an Leute mit UID Nummer, daraufhin fragte ich beim Finanzamt, das ich ohne die Nummer nicht ausbezahlt bekomme, und bekam dann diese UID Nummer außertürlich zugeteilt. Den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, beim anmelden des Energetikergewerbes hab ich ganz sicher abgegeben. Nur, welche Steuernummer schreib ich nun auf meine Rechnungen...die UID oder die andere Steuernummer.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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