ich habe einen spezifischen Fall. Meine Lebensgefährtin ist eine Nicht-EU ausländische Studierende und ich zahle für sie den Unterhalt. Dieser ist auch beim Notar (in Form einer Patenschaft - BMI Formular) ämtlich gemacht worden. Meine Frage ist ob einige dieser Ausgaben (Krankenversicherung, Studiengebühren oder ähnliches) von meinem Einkommenssteuer absetzbar ist?
Vielen Dank im Voraus
Igor
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
02.02.2012 16:52