Hallo,
aufgrund einer Übersiedelung von Innsbruck nach Wien, habe ich eine neue Arbeitsstelle gesucht und wurde angestellt.
Die Frage fällt dieser Umstand unter absetzbare Umzugskosten, auch wenn ich eigenständig gekündigt habe?
Es ist nicht mein erster Job, bin schon seit ein paar Jahren angestellt.
Auszug aus Steuerhandbuch:
"5.9.30 Umzugskosten
5.9.30.1 Voraussetzungen
Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle der Arbeitskräfteüberlassung durch das überlassende Unternehmen) vorliegen. Umzugskosten ohne Wechsel des Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, sind nicht absetzbar. Abgesehen von Fällen, in denen der Arbeitgeber einen Umzug fordert (zB Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung, Räumung einer bisherigen Dienstwohnung), kann eine berufliche Veranlassung nur zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitsweges angenommen werden.
Ein "Umzug" setzt in allen Fällen aber voraus, dass der bisherige Wohnsitz aufgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kommt allenfalls eine Berücksichtigung aus dem Titel "doppelteHaushaltsführung" (siehe Rz 341) in Betracht.
Bei der Beurteilung der Umzugskosten als Werbungskosten ist nicht zu prüfen, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer beendet wurde."
Könnt ihr mir hier bitte weiterhelfen.
Danke Hr. Hofer |