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Verfasst von: Hr. Hofer am 30.01.2012 15:37
 


THEMA:  Umzugskosten als Werbungskosten

Hallo,

 

aufgrund einer Übersiedelung von Innsbruck nach Wien, habe ich eine neue Arbeitsstelle gesucht und wurde angestellt.

Die Frage fällt dieser Umstand unter absetzbare Umzugskosten, auch wenn ich eigenständig gekündigt habe?

Es ist nicht mein erster Job, bin schon seit ein paar Jahren angestellt.

Auszug aus Steuerhandbuch:

"5.9.30 Umzugskosten

5.9.30.1 Voraussetzungen

Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle der Arbeitskräfteüberlassung durch das überlassende Unternehmen) vorliegen. Umzugskosten ohne Wechsel des Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, sind nicht absetzbar. Abgesehen von Fällen, in denen der Arbeitgeber einen Umzug fordert (zB Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung, Räumung einer bisherigen Dienstwohnung), kann eine berufliche Veranlassung nur zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitsweges angenommen werden.

Ein "Umzug" setzt in allen Fällen aber voraus, dass der bisherige Wohnsitz aufgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kommt allenfalls eine Berücksichtigung aus dem Titel "doppelteHaushaltsführung" (siehe Rz 341) in Betracht.

Bei der Beurteilung der Umzugskosten als Werbungskosten ist nicht zu prüfen, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer beendet wurde."

 

Könnt ihr mir hier bitte weiterhelfen.

 

Danke Hr. Hofer

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.02.2012 16:55
 


THEMA:  Umzugskosten als Werbungskosten

Sie müssen nur glaubhaft machen, dass der Umzug berufl. bedingt war:Sie haben die alte Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgehalten, aber in Innsbruck nichts adäquates gefunden.

Verfasst von: Annie am 08.04.2012 16:01
 


THEMA:  Umzugskosten als Werbungskosten

Hi,

ich bin schon 2010 zu meiner Stelle nach Studium gekommen. Konnte für 6 Monate als Single doppelte Haushaltsführung und familienheimfahrten geltend machen. Aber mein eigentlicher Umzug (von Ö nach Bln) mit den meisten meiner Sachen war erst Anfang 2011 nach Übernahme aus Trainee, da ich zuvor zur möblierten Untermiete gewohnt habe. Die Kosten für Umzugs-LKW und Sprit kamen also erst 2011 auf mich zu, obwohl ich schon ein Jahr zu vor den Job gekriegt hatte. Den Wechsel von der Untermiete zur richitgen Wohnung kann ich durch Meldezettel belegen.

Hat es irgendwo einen Einfluss, dass ich 2010 von der Firma eine Umzugspauschale, als Sonderzahlung versteuert, erhalten haben?

Danke für Antwort

Verfasst von: Annie am 08.04.2012 16:16
 


THEMA:  Umzugskosten als Werbungskosten

sorry der Umzug war von Bln nach Ö

Verfasst von: Annie am 08.04.2012 17:18
 


THEMA:  Umzugskosten als Werbungskosten

sorry der Umzug war von Bln nach Ö

Verfasst von: Annie am 08.04.2012 19:59
 


THEMA:  Umzugskosten als Werbungskosten

sorry der Umzug war von Bln nach Ö

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