Eine dringende Frage!
Ein Haus wird noch im Jänner 2012 erworben. Wir wollen die 2-jährige Spekulationsfristbefreiuung gem § 31 EStG erreichen.
Kann die Immobilie unmittelbar genützt und als Hauptwohnsitz angemeldet wenn die Fertigstellungsanzeige fehlt?? Bautechnisch darf man dort nicht wohnen. Daher wird voraussichlich erst 09.2012 als Hauptwohnsitzmeldung erfolgen.
Nun gibt es Meldungen, dass Immobilienverkäufe in der Zukunft immer steuerpflichtig werden! Sollte Budget am 03.2012 beschlossen werden, kommen wir in die Spekulation beim Verkauf?? |