Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Christoph am 31.01.2012 21:56
 


THEMA:  Reisekosten - Einsatzort/Einsatzgebiet & Tagesgelder

Hallo und guten Abend,

ich arbeite als selbstständiger Handelsverteter und besuche in unregelmässigen Abständen Kunden in ganz Österreich. Nun habe ich unterschiedliche Informationen was ich an Tagesgeldern geltend machen kann. Aus den google search results dazu werde ich nicht ganz schlau, vielleicht kann jemand aus dem forum weiterhelfen:

Meine 2-3 tägigen Reisen sehen zb. so aus: Wien-Linz-Salzburg-Wien; Wien-Salzburg-Graz-Wien; Wien-Dornbirn-Innsbruck-Salzburg-Linz-Wien usw., es gibt noch einige Orte mehr die ich bereise. Die Reiseplanung orientiert sich stark an der Terminverfügberkeit meiner Kunden, die Reiserouten varieren daher fast jedesmal und an einem Ort habe ich sehr unterschiedliche und jedesmal variierende Anzahl von Terminen.

Nun Meine Fragen:

-Greift hier die Beschränkung, dass für einen Einsatzort bzw. Einsatzgebiet nur für die ersten 15 Tage im Jahr Tagesgelder geltend gemacht werden können?

-falls ja: bedeutet das, dass ich bei jeder Reise die zb. über Linz führt nur die ersten 15 Reisen geltend machen kann? Oder gilt die Beschränkung nur für alle identischen Reisen mit Reiseroute über Linz?

-oder gilt die Beschränkung nur für den Aufenthalt in zb. Linz und für den Rest der Reise können wieder Tagesgelder geltend gemacht werden?

-oder ist die Beschränkung mit den 15 Tagen hinfällig, da ich bundesweit tätig bin ("Erstreckt sich die ständige Reisetätigkeit auf ein größeres Gebiet (z.B. ganz Tirol), liegt kein einheitliches Einsatzgebiet vor.")

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe & beste Grüsse,

Christoph

Verfasst von: Johanna am 02.03.2014 20:26
 


THEMA:  Reisekosten - Einsatzort/Einsatzgebiet & Tagesgelder

Zuerst zum letzten Punkt: liegt ein einheitliches Einsatzgebiet vor, z. B. nur die Nachbarbezirke / das halbe Bundesland, so ist der Anspruch auf Taggeld nach 5 Tagen verbraucht.

Sie sind tatsächlich der klassische Fall, der weder ständig auf der selben Strecke (Lienienbusse) noch im selben Ort tätig ist und voll von dieser 15er-Regelung profitiert. 

Taggelder sollen den Mehraufwand bei der Verpflegung abdecken. Essen Sie immer in diesen Städten und kennen somit die günstigsten Einkehrmöglichkeiten? Oder haben Sie auch Kundentermine in den Orten, die zwischen den Großstädten liegen? Wo essen Sie zu Abend, wo ist das Hotel?

Bei variablen Streckenführungen würde ich tatsächlich jeden Ort für sich ansehen, ob Sie sich in dieser Stadt 3 h aufhalten (Tagelder stehen erst ab 3 h zu). Da Sie über mehrere Tage unterwegs sind, verbleiben bestimmt innerhalb von 24 h noch 12 h außerhalb der vielbesuchten Orte.

Völlig identische Abfolge fällt auf jeden Fall unter die 15er-Regel, ich würde aber jeden Routenvariante gesondert betrachten und neu durchzählen. Es ist ja ein Unterschied, ob Sie Linz schon um 10 Uhr verlassen oder immer zur Essenszeit im selben Ort sind. Auch wenn Sie Ihre Stammhotels haben, so fällt das bestimmt schon in die 2. Tageshälfte (13. bis 24. Stunde, die nicht mehr relevant sein muß).  

Nur als Hilfestellung für den Berechnungsansatz:

Sie fahren von Wien (5:30) über Innsbruck und den Brenner (10:00) zum Geschäftstermin nach Brixen. Rückfahrt übers Pustertal (Grenzübertritt bei Sillian um 18:15), Klagenfurt, Graz nach Wien. Bei der Berechnung zählt nicht die Reihenfolge, sondern immer zuerst der Aufenthalt im Ausland (auf 9 h aufrunden), bleiben 3 h nach Inlandstarif (max. 12 h in 24 h). Selbst wenn Sie in Klagenfurt zu Abend essen, spielt das keine Rolle.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.8 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.