Zuerst zum letzten Punkt: liegt ein einheitliches Einsatzgebiet vor, z. B. nur die Nachbarbezirke / das halbe Bundesland, so ist der Anspruch auf Taggeld nach 5 Tagen verbraucht.
Sie sind tatsächlich der klassische Fall, der weder ständig auf der selben Strecke (Lienienbusse) noch im selben Ort tätig ist und voll von dieser 15er-Regelung profitiert.
Taggelder sollen den Mehraufwand bei der Verpflegung abdecken. Essen Sie immer in diesen Städten und kennen somit die günstigsten Einkehrmöglichkeiten? Oder haben Sie auch Kundentermine in den Orten, die zwischen den Großstädten liegen? Wo essen Sie zu Abend, wo ist das Hotel?
Bei variablen Streckenführungen würde ich tatsächlich jeden Ort für sich ansehen, ob Sie sich in dieser Stadt 3 h aufhalten (Tagelder stehen erst ab 3 h zu). Da Sie über mehrere Tage unterwegs sind, verbleiben bestimmt innerhalb von 24 h noch 12 h außerhalb der vielbesuchten Orte.
Völlig identische Abfolge fällt auf jeden Fall unter die 15er-Regel, ich würde aber jeden Routenvariante gesondert betrachten und neu durchzählen. Es ist ja ein Unterschied, ob Sie Linz schon um 10 Uhr verlassen oder immer zur Essenszeit im selben Ort sind. Auch wenn Sie Ihre Stammhotels haben, so fällt das bestimmt schon in die 2. Tageshälfte (13. bis 24. Stunde, die nicht mehr relevant sein muß).
Nur als Hilfestellung für den Berechnungsansatz:
Sie fahren von Wien (5:30) über Innsbruck und den Brenner (10:00) zum Geschäftstermin nach Brixen. Rückfahrt übers Pustertal (Grenzübertritt bei Sillian um 18:15), Klagenfurt, Graz nach Wien. Bei der Berechnung zählt nicht die Reihenfolge, sondern immer zuerst der Aufenthalt im Ausland (auf 9 h aufrunden), bleiben 3 h nach Inlandstarif (max. 12 h in 24 h). Selbst wenn Sie in Klagenfurt zu Abend essen, spielt das keine Rolle. |