Ich bin derzeit arbeitslos gemeldet, erhalte Notstandshilfe. Ich werde laufend von Kunden gebucht, und habe es bisher geschafft die gestellten Honorarnoten unter der Geringfügigkeitsgrenze zu halten. Nun ist allerdings folgender Fall eingetreten:
2x im Jänner bereits Honorarnoten von je 120,00 ausgestellt
Am 31.1. einen Job mit 400,00 verrichtet (noch keine Honorarnote ausgestellt)
Jetzt ist meine Frage, ob ich die 400,00 so aufteilen kann, dass ich eine Honorarnote mit Datum 31.1. schreibe und eine zweite mit Datum 1.2., damit ich die monatliche Geringfügigkeit nicht überschreite? Oder, ob das egal ist, da der Leistungszeitraum zählt, d.h. der am 31.1. verrichtete Job automatisch in den Jänner gerechnet wird?
Es gibt in meinem Umfeld auch diverse Spekulationen, dass das AMS mir bei Übertretung der Geringfügigkeit mit dieser Honorarnote nur das AMS-Geld für diesen Tag kürzt.
Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung? |