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Verfasst von: Visa am 02.02.2012 18:01
 


THEMA:  Arbeitslosenbezug, Honorarnoten

Ich bin derzeit arbeitslos gemeldet, erhalte Notstandshilfe. Ich werde laufend von Kunden gebucht, und habe es bisher geschafft die gestellten Honorarnoten unter der Geringfügigkeitsgrenze zu halten. Nun ist allerdings folgender Fall eingetreten:

2x im Jänner bereits Honorarnoten von je 120,00 ausgestellt

Am 31.1. einen Job mit 400,00 verrichtet (noch keine Honorarnote ausgestellt)

 

Jetzt ist meine Frage, ob ich die 400,00 so aufteilen kann, dass ich eine Honorarnote mit Datum 31.1. schreibe und eine zweite mit Datum 1.2., damit ich die monatliche Geringfügigkeit nicht überschreite? Oder, ob das egal ist, da der Leistungszeitraum zählt, d.h. der am 31.1. verrichtete Job automatisch in den Jänner gerechnet wird?

 

Es gibt in meinem Umfeld auch diverse Spekulationen, dass das AMS mir bei Übertretung der Geringfügigkeit mit dieser Honorarnote nur das AMS-Geld für diesen Tag kürzt.

 

Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung?

Verfasst von: Johanna am 02.03.2014 19:42
 


THEMA:  Arbeitslosenbezug, Honorarnoten

Einerseits können Sie mit dem Zahltag argumentieren (nicht Rechnungsdatum). Andererseits geht es nicht nur um die Höhe der Honaorarnote, fürs AMS können/müssen Sie Ihre Spesen abziehen (anteilige Telefonspesen, Papier, Rechnungsblock, Fahrtspesen, km-Geld, auswärts möglicherweise auch Taggeld, ...).

Wenn das Einkommen explizit auf einen Tag festgemacht werden kann (verschiedene Auftraggeber bei Ihren Honorarnoten), ist es durchaus möglich, dass das AMS nur einen Tag streicht, dann aber auch bei den zwei anderen Tagen, da Sie mit 120,- über dem Tagsatz sind.

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