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Verfasst von: Christoph am 02.02.2012 22:46
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung
Hallo zusammen, Eine kurze Frage. Ich bin aktuell selbständig und erziele damit mehr als 5000 gewinn. Ich werde jetzt vermutlich zusätzlich noch ein Angestelltenverhältnis eingehen. Wie funktioniert das dann genau mit der Doppelversicherung bei der SVA und Gkk. Dass ich die Est auf Basis meines Gesamteinkommens berechnet ist mir klar aber wie funktioniert das mit der Sozialversicherung. Zähle ich SVA nur für meine selbständigen Einkünfte und GKK nur für unselbständige Einkünfte oder wird die Summe aller Einkünfte als Berechnungsbasis für SVA und Gkk herangezogen. Es wäre toll wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Herzlichen Dank Christoph
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 03.02.2012 07:37
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

Ja, Beiträge an die SVA (praktisch) vom Gewinn lt. Einkommensteuerbescheid und Beiträge an die GKK vom beitragspfl. Lohn/Gehalt. Es besteht deshalb keine "Doppelversicherung". Sie bezahlen SV vom gesamten beitragspfl. Einkommen bis zur Höchstbemessungsgrundlage. 

Verfasst von: Christoph am 03.02.2012 11:56
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung
Hallo, danke für die Antwort. Also nur das ich das richtig verstehe zusammenfassend: Die Beiträge an die SVA berechnen sich einzig und alleine aus meinen Gewinnen aus meiner selbständigen Tätigkeit. Meine Einkünfte uns unselbständiger Arbeit bleiben für die SVA irrelevant. Die Gkk Beiträge wiederum werden mir ja schon automatisch abgezogen wenn ich das Nettogehalt aufs Bankkonto erhalte. Für die GKK wiederum sind meine selbständigen Einkünfte irrelevant. Fudle gesamt fällige Einkommenssteuer berechnet sich dann aus der Summe der Einkünfte/Gewinne nach Pflichtversicherung, afa ect. Über eine kurze Bestätigung bzw. Korrektur wäre ich sehr dankbar. Herzlichen Dank und liebe Grüße Christoph
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 03.02.2012 12:02
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

Sie haben richtig verstanden!

Verfasst von: Lughofer Eveline am 27.08.2012 13:07
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

Hallo,

Ich bin  auch mehrfachversichert ,die Krankenversicherung der GKK. kommt für meine kosten bei Krankheit auf,was tut die SVA mit meinen eingezahlten Beiträgen?Da kommt dann praktisch NIE was retour!

Wie ist das bei der Pensionsversicherung,da ist doch jeder dumm,der arbeitetund dabei mehr als 5000 Euro Gewinn erwirtschaftet!?

Ersuche um Rückmeldung,danke

Lughofer E.

Verfasst von: Dorien am 05.09.2012 12:35
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

Was die Pensionsversicherung betrifft: dafür bekommt man später ja eine höhere Pension. Die Krankenversicherung ist schon eher als Beitrag an die Allgemeinheit zu sehen. Der Vorteil der GKK ist übrigens, dass kein Selbstbehalt anfällt.

Wenn die gesamten Einkünfte aus selbstst. und unselbstst. Tätigkeit die Jahreshöchstbemessungsbeitragsgrundlage überschreiten und man schon bezahlt hat, kann man über Antrag um Rückerstattung ansuchen (was zu höherer Einkommensteuer führen kann) oder es führt zu einer höheren Pension. Von vornherein kann man eine Differenzbeitragsvorschreibung verlangen.

Wer nebenberuflich als Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtung selbstständig ist, kann ggf. um Befreiung von der Pflichtversicherung ansuchen. Immer zu bezahlen ist die Unfallversicherung (rd € 94 pro Jahr). Die Grenzen für die Befreiung liegen bei ca. € 4.300 Gewinn und unter € 30.000 Umsatz. Sollte sich bei der Est. aber ein höherer Gewinn ergeben, kommt es zur Nachzahlung und zwar oft dann, wenn man gar nicht mehr damit gerechnet hat. Also bitte exakt rechnen! Es lohnt sich also eventuell eine rechtzeitige Investition. Genaue Auskünfte erteilen die SVA und die WKO.

 

Verfasst von: Peter am 25.01.2013 19:30
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

Wenn ich es richtig verstanden habe, mit der Mehrfachversicherung (ASVG/GSVG), als Dienstnehmer und nebenberuflicher Unternehmer mit einem Umsatz von > €30 000 brutto/Jahr (Kleinunternehmerregelung nehme ich an) wird meine Pension höher, aber ich bezahle die Krankenversicherung und die Unfallversicherung doppelt, ohne Rückerstattung, nämlich einmal der ASVG und einmal der GSVG. Wobei die ASVG es vom Lohn abzieht, und die GSVG berechnet es auf der Basis des Einkommens aus gewerblichen Betrieb, was ich dann selber vierteljährlich bezahlen muss.

 

P.S. Was heisst "€4300 Gewinn", Monat oder Jahr? Wie ist das verbunden mit "unter €30 000 Umsatz/Jahr", bei der Befreiung von der GSVG Pflichtversicherung. Ist das an die Geringfügigkeitsgrenze (€358/monat) bezogen oder die Kleinunternehmerregelung? Weil bei einem Umsatz von €30 000 im Jahr liegt das monatliche Einkommen sicherlich über €4300/Jahr, und unter €4300/Monat.

 

Ersuche um Rückmeldung, bin nämlich dabei nebenberuflich ein Unternehmen zu gründen und brauche Bescheid über anfallende laufende Kosten, wie die SV, sowie alles andere was ich vergessen habe, abzüglich der Betriebskosten.

Verfasst von: Johanna am 02.03.2014 21:05
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

4.300,- Gewinn bezieht sich auf das Jahr.

Auch die Unfallversicherung wird nciht doppelt bezahlt, es hängt davon ab, während welcher Tätigkeit ein Unfall passiert.

Bei der Krankenversicherung hat man die größere Auswahl beim Arzt, manchmal zahlt die SVA Leistungen, die die GKK nicht zahlt und umgekehrt.

Die Differenzvorschreibung (Obergrenze für SV) kommt erst bei Einkünften/Gewinnen von insgesamt 5.000,- im Monat zum Tragen.

 

Verfasst von: Lenz am 15.05.2014 14:37
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

Hallo,

ich bin seit 10 Jahren über die SVA versichert. Jetzt habe ich die Möglichkeit, ein Angestelltenverhältnis einzugehen und nur noch nebenbei selbstständig zu sein. Das zu besteuernde Jahreseinkommen würde aus der selbstständigen Tätigkeit würde dann wohl unter 4000 Euro liegen. Kann ich mich in diesem Fall dann von der Beitragspflicht bei der SVA (außer Unfallvers.) befreien lassen (auch wenn mein Gewerbeschein aktiv bleiben sollte?)? Oder geht das aufgrund der langen Versicherungsdauer bei der SVA nicht?

Bitte um Antwort.

Vielen Dank

Lenz

Verfasst von: Günter Standfest am 01.01.2015 08:03
 


THEMA:  Sva FKK mehrfachversicherung - leidiges Thema - Berechnung

Ich bin einerseits im Arbeitsverhältnis und anderseits im Handel gewerbetreibend.Die Selbständigkeit geht jetzt ins 4 te JAHR: wie es sich rechnet dürfte für 2014

ein über der Grenze von 30000 €auch über der15% Grenze(einmalig in 5 Jahren ,ligen, aber der  Gewinn vor Steuer unter der Geringfügigkeit liegen.

Die Problematik liegt nun darin,dass ich den Umsatz und auch den Gewinn nicht mehr steuern kann, aber immer nur relativ mäßig die HÖCHSTGRENZEN überschreite.

Jetz ist die Abgabe monatlich an die SvdgeW erschwinglich,aber die Frage ist: Ich habe nur mehr 5-7 Jahre zur Pension- Zahle ich den Pensionsbeitrag umsonst oder

erhöht sich meine Pension?

Bitte um Antwort. Danke

mfg

Standfest Günter 

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