guten tag!ich habe eine fragen: ich mache gerade die arbeitnehmerveranlagung für mich bzw. auch für meinen mann. dieser hat die gewerkschaftsbeiträge sowie eine unfallversicherung abzuschreiben. wenn ich die vorberechnung durchführe komme ich mit diesen zwei sachen auf ein guthaben in höhe von eur 78,00.zusätzliche hätte er noch anspruch auf die pendlerpauschale in höhe von eur 372,00 (großes pauschales ab 2km). wenn ich diese eingebe kommt eine nachforderung in höhe von eur 121,00 heraus. ich verstehe den grund aber nicht. sollte hierdurch nicht das guthaben höher werden? danke, mfg sylvana |