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Verfasst von: Thomas am 03.02.2012 20:29
 


THEMA:  Lohnsteuer - Sekretärin Gehalt als Werbungskosten

Guten Abend an alle!

Ich bin ein angestellter Key Account Manager, ASVG versichert, nicht selbständig. Mein Arbeitgeber hat meine Sekretärin gekündigt und ich schaffe es nicht ihre Arbeit in meiner 60-stunden Woche unterzubringen. Da ich eine Überstundenpauschale habe, arbeite ich Tag und Nacht. 

Kann ich privat eine Sekretärin beschäftigen, die mir mit Terminen und Korrespondenz hilft und diese Kosten als Werbungskosten oder als Betriebsausgabe absetzen?

Danke schön.

Thomas

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 04.02.2012 14:26
 


THEMA:  Lohnsteuer - Sekretärin Gehalt als Werbungskosten

Im Prinzip könnten Sie diese Kosten absetzen.

Das Kunststück wird sein, dem Finazamt beizubringen, dass Sie Ihre Sekretätin selbst bezahlen.

Dies is nämlich sehr ungewöhnlich.

Auf alle Fälle muß für die Sekretärin dann eine Lohnverrechnung gemacht werden.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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