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Verfasst von: serp am 04.02.2012 12:33
 


THEMA:  KV Zusatzkosten Option

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

bin vor einigen Jahren einmal über die Sachleister Grenze in der GSVG gekommen.

Damals erhielt ich in einen Anruf der SVA wenn ich Sachleister bleiben wolle müßte ich € 2.- pro Quartal bezahlen was ich auch tat.

Mittlerweile ist es jedoch so das ich anscheinend nach wie vor Sachleister  bin, jedoch für die Geldleister Option € 216.- pro Quartal bezahlen muß.

Ohne dies zu wollen. Wurde nie gefragt, hab nie etwas beantragt oder unterschrieben.

Ist dies rechtens?

Lg

Serp

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 10.02.2012 17:49
 


THEMA:  KV Zusatzkosten Option

Hallo, anscheindend sind ihre Einkünfte wieder unter die Grenze für die Geldleistungsberechtigung gefallen. Die Option kann jederzeit von Ihnen aufgehoben werden, sie müssen der SVA diesen Umstand nur mitteilen. Normalerweise werden Sie schriftlich verständigt und gefragt, ob sie weiterhin geldleistungsberechtigt bleiben wollen. Falls eine Zusage ihrerseits nicht vorliegt, würde ich bei der SVA Einspruch erheben. Mit freundlichen Grüßen Mag.(FH) Natalie Hintner, StB (n.hintner@wt-hintner.at)

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