Hallo! Zuerst Mal finde ich das Forum grandios, und somit auch ein riesen Danke, die das hier ehrenamtlich machen! :-)
Ich bin seit 2007 Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmerregelung. Die Neugründerförderung besagt ja dass die SVA Beträge in der ersten drei Kalenderjahren geringer gehalten werden, quasi als Förderung. Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen, in dem ich von der SVA ersucht werde eine Nachzahlung für das Jahr 2009 zu entrichten. Bei meinem Telefonat wurde mir gesagt dass nach Sichtung des Einkommens dies notwendig sei.
Ich verstehe nicht warum ich für 2009 nachzahlen muss wenn ich doch ungefähr genauso viel (sogar weniger) verdient habe wie in den 2 Jahren davor. Mit der Nachzahlung komme ich dann auch die normalen SVA Beträge, die ich ab 2010 zahle, sprich ohne "Förderung". Kann es sich um einen Fehler handeln?
Vielen Dank im Voraus,
Mfg, Luca |