Hallo !
Ich bin Zusteller bei einer bekannten Tiefkühlkost Firma in Wien und bekomme ab dem Moment wo ich mit dem Lieferauto das Firmengelände verlasse, sogenannte Aussendienstzeiten (von der Firma auch Reisekosten genannt).
Sprich ich bekomme an einem Arbeitstag vom 1. des Monats bis zum 12.Tag im Monat 2,20 Euro pro Std. und ab dem 13.Tag bis zum letzten 1,20 Euro pro Std.
Nun habe ich gehört, das man diese "Reisekosten" auch beim jährlichen Steuerausgleich beim Finanzamt abschreiben kann und sich Geld retourholen kann. Habe schon einige Versuche unternommen, Auskunft zu bekommen, jedoch waren diese äusserst knapp und im Rechtsdeutsch, worauf ich als Laie damit nichts anfangen kann.
Könnte mir bitte jemand diesbezüglich Auskunft geben, wie ich diese Summen die ich monatlich zusätzlich zum Gehalt bekomme, beim Jahresausgleich anführe, es wäre sehr nett, wenn derjenige die Infos wirklich Laienhaft und einfach nachvollziehbar darstellen könnte.
Herzlichen Dank
Thomas L. |