In Österreich zahlt man keine Erbschafts- und Schenkungssteuer, es gibt nur eine Meldepflicht ab gewissen Beträgen:
Welche Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es?
- Schenkungen unter Angehörigen bis EUR 50.000,- innerhalb eines Jahres
- Erwerbe zwischen anderen Personen bis EUR 15.000,- innerhalb von fünf Jahren
- Gelegenheitsgeschenke bis EUR 1.000,-
- Bestimmte Erwerbe gemäß § 15 ErbStG (zB: Hausrat, Schenkungen zwischen Ehegatten zum Zweck der Errichtung einer Wohnstätte)
- Zuwendungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen
|