wir veranstalten Seminare und haben bislang die Organisation des Seminars (meist einige Wochen vor Seminarbeginn abgeschlossen) über einen Werkvertrag bezahlt und die Seminarleitung über einen freien DV. Diese beiden Tätigkeiten wurden des Öfteren von einer einzigen Person gemacht. Nun haben wir gehört, dass bei diesen zwei Tätigkeiten nur eine einzige Vertragsart, nämliche die "strengere" (also ein DV) für beide Tätigkeiten zur Anwendung kommen muss. Ist das korrekt? Danke für eine Auskunft! |