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Verfasst von: patrick am 16.02.2012 18:53
 


THEMA:  Steuern berücksichtigen bei Einahmen Ausgabenrechnung

Hallo, ich habe eine Frage zur Einahmen Augabenrechnung (kleines Einzelunternehmen) nach der Netto Methode.

Und zwar habe ich Einkommensteuer nachzahlen müssen (zu viel berechnet, Alleinverdiener darf ich nicht mehr nehmen), davon wurde die Umsatzsteuervoranmeldung Vorsteuer angezogen.

Darf ich das in die Einahmen Ausgaben Rechnung aufnehmen?

 

Und was mache ich mit der Steuer für die Wirtschaftskammer?

 

danke

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 17.02.2012 12:00
 


THEMA:  Steuern berücksichtigen bei Einahmen Ausgabenrechnung

Hallo,

die Einkommensteuer als Personensteuer ist gem. § 20 EStG nicht abzugsfähig.

Mfg

Mag.(FH) Natalie Hintner

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 27.02.2012 19:05
 


THEMA:  Steuern berücksichtigen bei Einahmen Ausgabenrechnung
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