Hallo, ich habe eine Frage zur Einahmen Augabenrechnung (kleines Einzelunternehmen) nach der Netto Methode.
Und zwar habe ich Einkommensteuer nachzahlen müssen (zu viel berechnet, Alleinverdiener darf ich nicht mehr nehmen), davon wurde die Umsatzsteuervoranmeldung Vorsteuer angezogen.
Darf ich das in die Einahmen Ausgaben Rechnung aufnehmen?
Und was mache ich mit der Steuer für die Wirtschaftskammer?
danke |