Hallo, ich habe ein kleines Einzelunternehmen.
Mein Telefon, dass ich früher privat nutzte, nutze ich jetzt nur noch für Geschäftszwecke. Darf ich mir die Ust zurückholen?
danke
Hallo,
ab Beginn der unternehmerischen Nutzung können die Vorsteuern geltend gemacht werden, sofern Sie kein Kleinunternehmer sind bzw. auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.
Mfg
Mag.(FH) Natalie Hintner, StB(n.hintner@wt-hintner.at)
Nur noch für Geschäftszwecke kann ich mir schwer vorstellen, deshalb wird wohl ein PA zu berechnen sein!